Die Honorare für die Erstellung von Gutachten sind vom Schwierigkeitsgrad, der Größe der Immobilie und dem Aufwand abhängig. Schwierigkeiten können insbesondere vorliegen bei Wertermittlungen

- für Erbbaurechte, Nießbrauchs- und Wohnrechte sowie sonstige Rechte,
- bei Umlegungen und Enteignungen,
- bei steuerlichen Bewertungen,
- für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück,
- bei Berücksichtigung von Schadensgraden,
- mit erheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages,
- bei Wertermittlungen, zu deren Durchführung der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen beschaffen, überarbeiten oder anfertigen muß, zum Beispiel
Beschaffung und Ergänzung der Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangaben,
Feststellung der Roheinnahmen,
Feststellung der Bewirtschaftungskosten,
örtliche Aufnahme der Bauten,
Anfertigung von Systemskizzen im Maßstab nach Wahl,

Wir orientieren uns dabei an der Honorartabelle des BDGS (Bundesverband deutscher Grundstücksachverständiger). Als Größenordnung können Sie für die Bewertung von einem Einfamilienhaus ca. 3.000 €, sowie bei einem 6-8 Familienhaus von ca. 4.500 € veranschlagen.

Auf Wunsch sind wir gerne bereit Pauschalvereinbarungen zu treffen. Beratungen und gutachterliche Stellungnahmen werden i. d. R. nach Stundenaufwand abegerechnet.

Zu jedem Gutachten berechnen wir unsere Auslagen für die Beschaffung notwendiger Unterlagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.


Dipl.-Kfm. Christian Behmer

Bauass. Dipl.-Ing. Michaela Behmer

Stadtrat-Cremer-Allee 19
44141 Dortmund


Tel.: 0231 / 557126-0
Fax: 0231 / 557126-26

Unsere Bürozeiten:
Montags - Donnerstags
10.00 - 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

E-Mail Kontakt
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